InDiPro - Förderverein Hammerwaldschule e.V. - Hirzenhain

aktualisiert 02.01.2019
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Vorträge

Andrea Pahlach referiert vor Eltern, Schülern, Lehrern und Fördervereinsmitgliedern der Hirzenhainer Hammerwaldschule über das Projekt "InDiPro"

Menschen mit Behinderungen können sich seit nunmehr einem Jahr anstelle einer Sachleistung ein persönliches Budget auszahlen lassen und sich somit selbst ihre Hilfe und Unterstützung auswählen und bezahlen, was ein großer Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben ist.
Um Eltern, Schüler, Lehrer und Fördervereinsmitglieder der Hirzenhainer Hammerwaldschule für Menschen mit Behinderungen über dieses Thema zu informieren, referierte die Psychologin Andrea Pahlich vom Deutsch-Israelischen-Verein für Rehabilitation mit Sitz in Gießen über das Projekt "InDiPro - Das Persönliche Budget" und stand den 25 Gästen Rede und Antwort.
Pahlich gab Informationen über das persönliche Budget nannte Beratungsstellen und führte Fallbeispiele auf. Zu erfahren war, dass das so genannte persönliche Budget seit Jahresbeginn ein Rechtsanspruch und als Geldleistung zu verstehen ist und die Wahlfreiheit bei Menschen mit Behinderungen wachsen lässt. Denn damit können diese Personen selbst aussuchen und entscheiden, wie und wo sie wohnen möchten, wo sie arbeiten wollen und wie, mit wem und wo sie ihre Freizeit verbringen möchten. Mit einem persönlichen Budget können sie auch eigenständig aussuchen, wer ihnen assistiert beziehungsweise von wem und in welcher Form sie begleitet und betreut werden.
Mit dem Projekt InDiPro, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt und zunächst als dreijähriges Projekt deklariert wurde und das auf die Landkreise Gießen, Marburg, Lahn-Dill und Wetterau begrenzt ist, werden Menschen angesprochen, die sich in einer Übergangsphase befinden. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die eine alternative Tagesstruktur beziehungsweise Arbeit suchen oder in eine selbstständigere Wohnform umziehen möchten, soll der Zugang zum persönlichen Budget erleichtert werden.
Zur Zielgruppe gehören Kinder, die einen Anspruch auf einen Integrationsplatz im Kindergarten haben und Maßnahmen zur Frühförderung erhalten, Jugendliche, die ausgeschult werden und den Berufsbildungsbereich statt in einer Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt machen möchten, Erwachsene, die aus dem Elternhaus ausziehen möchten oder eine alternative Wohnform suchen und für Mitarbeiterinnen der Werkstätten für behinderte Menschen.
Das persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern der Mensch mit Behinderungen bekommt Geld oder Gutscheine anstatt der bisherigen Sachleistung, wobei jederzeit zur bisher bekannten Sachleistung zurück gekehrt werden kann. Gedacht ist das persönliche Budget für alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe. Auszahlberechtigt sind unter anderen Sozialamt, Arbeitsamt, Jugendamt und Integrationsamt.
Geeignet ist ein persönliches Budget für sämtliche Leistungen zur Teilhabe wie zum Beispiel am Beteiligung am Freizeit- und Arbeitsleben sowie für eine betreute Wohnform. Das Budget soll die Höhe der Sachleistungen nicht überschreiten.
Voraussetzungen dafür sind die Zugehörigkeit zur Personengruppe Menschen mit Behinderungen, chronische Krankheit, Sinnesbeeinträchtigung, Leistungsberechtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen und die Prüfung des Einkommens und Vermögens der betreffenden Person beziehungsweise bei Minderjährigen dessen Eltern.
Das persönliche Budget ist nicht geeignet für Personen, die mit ihrer Wohn- und Arbeitssituation, Freizeitgestaltung und Begleitung rundum zufrieden sind. Hilfreich kann das persönliche Budget sein, wenn der Mensch mit Behinderung mehr Selbstbestimmung erlangen möchte und Alternativen zu bestehenden Angeboten sucht.
Nachteilig ist, dass sich der Mensch mit Behinderungen beziehungsweise seine Familienangehörigen um Vieles selbst kümmern müssen. Zudem sind die Wartezeiten lang, da viele Behörden nur wenig Erfahrung mit dem persönlichen Budget haben. Vorteile sind mehr Selbstbestimmung und keine überflüssige Hilfe. Nicht ausgegebenes Geld kann auf den Folgemonat übernommen werden.

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